ARAG - Z100

Beschreibung:

Der Top-Tarif, wenn Sie evtl. bestehende Lücken mitversichern möchten!

Besonderheiten:

Der Tarif kann mit bis zu 4 fehlenden Zähnen über einen Beitragszuschlag abgeschlossen werden. Selbstverständlich wie immer nur unter der Voraussetzung, dass aktuell keine Behandlungen durchgeführt, beabsichtigt, angeraten oder medizinisch notwendig sind. Die Begrenzung der maximalen Erstattung von 500 € im ersten Jahr und 1000 € im zweiten Jahr fällt nicht nur kurz, sondern auch sehr großzügig aus und stellt somit keine große Einschränkung dar.

Ihre Erstattung in Zahlen:

Maßnahme / BehandlungLeistung aus Tarifverbleibender Eigenanteil
Kassenkrone, Kosten 250,- €, Kassenzuschuss 117,- €133,- €0,- €
Keramik-Krone, Kosten 500,- €, Kassenzuschuss 117,- €283,- €100,- €
Inlay, Kosten 320,- €, Kassenzuschuss 30,- €226,- €64,- €
Implantat, Kosten 2.100,- €, Kassenzuschuss 278,- €1402,- €420,- €

Fazit:

Sehr gute Leistungen die nur knapp hinter der CSS liegen. Geeignet für Alle, die sehr hohe Ansprüche an die Zusatzversicherung stellen und evtl. aufgrund von fehlenden Zähnen hier die bessere Alternative vorfinden. Viele unserer Kunden schätzen auch die Berechnung inkl. Altersrückstellungen. Dadurch bleibt Ihr Anfangsbeitrag konstant und wird aufgrund Ihres Alters im weiteren Verlauf nicht mehr angepasst.




Leistungen im Detail:

Zahnbehandlung

Zahnreinigung100% vom Rechnungsbetrag
Kunststofffüllungen100% vom Rechnungsbetrag
Wurzelbehandlungen100% vom Rechnungsbetrag Die GKV bezahlt max. 2 Wurzelbehandlungen pro Zahn. Sollten weitere Behandlungen medizinisch notwendig sein, werden diese Kosten erstattet. Leistung erfolgt immer nur dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt.
Paradontosebehandlung100% vom Rechnugsbetrag Erst ab einer Taschentiefe von mind. 3,5mm zahlt die GKV diese Behandlung. In diesem Stadium ist es bereits fast zu spät den Zahn auf Dauer zu erhalten. Erstattet werden medizinisch notwendige Parodontosebehandlungen auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm. Leistung erfolgt immer nur dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt.

Zahnersatz

Regelversorgung nach GKV100% vom Rechnungsbetrag
Höherwertige Versorgung80% vom Rechnungsbetrag
Inlays80% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Inlay-Anzahl
Verblendungen von Kronen bzw. BrückenDiese werden bis einschließlich dem 5er Zahn erstattet
Implantate80% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Implantat-Anzahl
KnochenaufbauDiese Kosten werden sowohl für Knochenaufbau mit natürlichem, als auch mit künstlichem Knochenmaterial erstattet
FunktionsanalyseKosten für funktionsanalytische und funktionstherapeuthische Maßnahmen in Verbindung mit einer Zahnersatzmaßnahme werden erstattet.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie80% vom Rechnungsbetrag, die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Dies ist bei Kindern und Jugendlichen bei KIG 1+2 der Fall, sowie bei Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebensjahres

Vertragsgestaltung

Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren1. Jahr max. Erstattung 500 € 2. Jahr max. Erstattung 1000 € bereits ab 3. Jahr unbegrenzte Leistung, die Begrenzungen entfallen bei einem Unfall komplett!
Heil- und KostenplanGenerell empfehlen wir vor jeder größeren Maßnahme den Heil- und Kostenplan dem Versicherer zur Prüfung vorzulegen, eine Pflicht besteht in diesem Tarif allerdings nicht
Wartezeit Zahnbehandlung3 Monate nach Vertragsbeginn
Wartezeit Zahnersatz8 Monate nach Vertragsbeginn
Mindestvertragslaufzeit2 Kalenderjahre, wobei das erste Jahr bereits zum 31.12. des Beginnjahres als erfüllt gilt
Verzicht auf KündigungsrechtDer Versicherer verzichetet bedingungsgemäß auf das ihm zustehende ordentliche Kündigungsrecht
Zahnarzt ohne KassenzulassungEs erfolgt keine Erstattung bei Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung




Versicherungsbedingungen und Produktionformationsblatt im PDF-Format



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