Beschreibung:
Der Top-Tarif, wenn Sie evtl. bestehende Lücken mitversichern möchten!
Besonderheiten:
Der Tarif kann mit bis zu 4 fehlenden Zähnen über einen Beitragszuschlag abgeschlossen werden. Selbstverständlich wie immer nur unter der Voraussetzung, dass aktuell keine Behandlungen durchgeführt, beabsichtigt, angeraten oder medizinisch notwendig sind. Die Begrenzung der maximalen Erstattung von 500 € im ersten Jahr und 1000 € im zweiten Jahr fällt nicht nur kurz, sondern auch sehr großzügig aus und stellt somit keine große Einschränkung dar.
Ihre Erstattung in Zahlen:
| Maßnahme / Behandlung | Leistung aus Tarif | verbleibender Eigenanteil |
| Kassenkrone, Kosten 250,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 133,- € | 0,- € |
| Keramik-Krone, Kosten 500,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 283,- € | 100,- € |
| Inlay, Kosten 320,- €, Kassenzuschuss 30,- € | 226,- € | 64,- € |
| Implantat, Kosten 2.100,- €, Kassenzuschuss 278,- € | 1402,- € | 420,- € |
Fazit:
Sehr gute Leistungen die nur knapp hinter der CSS liegen. Geeignet für Alle, die sehr hohe Ansprüche an die Zusatzversicherung stellen und evtl. aufgrund von fehlenden Zähnen hier die bessere Alternative vorfinden. Viele unserer Kunden schätzen auch die Berechnung inkl. Altersrückstellungen. Dadurch bleibt Ihr Anfangsbeitrag konstant und wird aufgrund Ihres Alters im weiteren Verlauf nicht mehr angepasst.
Zahnbehandlung
| Zahnreinigung | 100% vom Rechnungsbetrag |
| Kunststofffüllungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
| Wurzelbehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag Die GKV bezahlt max. 2 Wurzelbehandlungen pro Zahn. Sollten weitere Behandlungen medizinisch notwendig sein, werden diese Kosten erstattet. Leistung erfolgt immer nur dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt. |
| Paradontosebehandlung | 100% vom Rechnugsbetrag Erst ab einer Taschentiefe von mind. 3,5mm zahlt die GKV diese Behandlung. In diesem Stadium ist es bereits fast zu spät den Zahn auf Dauer zu erhalten. Erstattet werden medizinisch notwendige Parodontosebehandlungen auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm. Leistung erfolgt immer nur dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt. |
Zahnersatz
| Regelversorgung nach GKV | 100% vom Rechnungsbetrag |
| Höherwertige Versorgung | 80% vom Rechnungsbetrag |
| Inlays | 80% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Inlay-Anzahl |
| Verblendungen von Kronen bzw. Brücken | Diese werden bis einschließlich dem 5er Zahn erstattet |
| Implantate | 80% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Implantat-Anzahl |
| Knochenaufbau | Diese Kosten werden sowohl für Knochenaufbau mit natürlichem, als auch mit künstlichem Knochenmaterial erstattet |
| Funktionsanalyse | Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeuthische Maßnahmen in Verbindung mit einer Zahnersatzmaßnahme werden erstattet. |
Kieferorthopädie
| Kieferorthopädie | 80% vom Rechnungsbetrag, die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Dies ist bei Kindern und Jugendlichen bei KIG 1+2 der Fall, sowie bei Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebensjahres |
Vertragsgestaltung
| Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren | 1. Jahr max. Erstattung 500 € 2. Jahr max. Erstattung 1000 € bereits ab 3. Jahr unbegrenzte Leistung, die Begrenzungen entfallen bei einem Unfall komplett! |
| Heil- und Kostenplan | Generell empfehlen wir vor jeder größeren Maßnahme den Heil- und Kostenplan dem Versicherer zur Prüfung vorzulegen, eine Pflicht besteht in diesem Tarif allerdings nicht |
| Wartezeit Zahnbehandlung | 3 Monate nach Vertragsbeginn |
| Wartezeit Zahnersatz | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Kalenderjahre, wobei das erste Jahr bereits zum 31.12. des Beginnjahres als erfüllt gilt |
| Verzicht auf Kündigungsrecht | Der Versicherer verzichetet bedingungsgemäß auf das ihm zustehende ordentliche Kündigungsrecht |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung | Es erfolgt keine Erstattung bei Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung |