Richtig gelesen. Holen Sie sich Ihre Beiträge zur Zahnzusatzversicherung wieder zurück.

Wie das geht? – Vorsorge und die Wahl der richtigen Krankenkasse machen es möglich.

Zusammen mit einer professionellen Zahnreinigung und dem Zuschuss der Krankenkasse, erhalten bereits heute viele unserer Kunden bis zu 100% der Kosten für ihre bestehende Zahnzusatzversicherung erstattet:

Beispielrechnung:

jährliche Kosten für professionelle Zahnreinigung 90,- €
jährlicher Zuschuss der Krankenkasse 150,- €
Gesamterstattung pro Jahr 240,- €

Das entspricht einer monatlichen Erstattung von 20,- €!
Dadurch haben Sie den Großteil, im besten Fall sogar Ihre kompletten Kosten, bereits refinanziert.
Voraussetzung für diese Berechnung ist, dass Sie sich für einen unserer Top-Tarife entschieden haben, der Ihnen Kosten im Bereich der professionellen Zahnreinigung erstattet.

Ab 2009 wurde mit dem Gesundheitsfonds ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Nun gilt es die individuell beste Lösung zu finden – mehr Leistung zum gleichen Beitrag!

Die BKK Pfalz bezuschusst Ihre Zahnzusatzversicherung mit

  • 150,- € für Sie
  • 25,- € für jedes Kind

und das Jahr für Jahr!

Die Informationen zum Leistungsumfang und dem Bonusprogramm der BKK-Pfalz können Sie im PDF-Format downloaden oder unter www.bkk-pfalz.de einsehen.

So können Sie wechseln:

  1. schriftliche Kündigung an Ihre Krankenkasse schicken
    Dazu haben wir Ihnen bereits eine Musterkündigung vorbereitet: Kündigungsschreiben GKV [rtf, 16kb]
  2. Kündigungsbestätigung abwarten (lt. Gesetzgeber binnen 14 Tagen)
  3. Antrag der BKK Pfalz downloaden [pdf, 47kb], ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit der Kündigungsbestätigung an die BKK Pfalz schicken oder faxen.

    Fax: 0621 / 68559222

    BKK Pfalz
    Postfach 21 01 41
    67001 Ludwigshafen

Für Selbstständige zusätzlich die Gewerbeanmeldung, sowie den letzten Einkommensteuerbescheid zur Beitragsfestsetzung mitschicken


Kündigungsfristen:

Wenn Sie mind. 18 Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, können Sie jederzeit wechseln!

Die Kündigungsfrist beträgt immer zwei volle Kalendermonate. Wenn Sie zum Beispiel am 18. April kündigen, müssen Sie noch den kompletten Mai und Juni abwarten. Ein Wechsel zur BKK Pfalz kann dann zum 01. Juli erfolgen.

Es handelt sich hierbei um eine reine Serviceleistung für unsere Kunden!
Unser Ziel ist es, dass Sie Ihren gewünschten Zahnzusatzschutz, zu den absolut günstigsten Konditionen erhalten!

Bei Fragen zur Krankenkasse, dem Wechsel oder dem Bonussystem wenden Sie sich bitte direkt an die Krankenkasse:
www.bkk-pfalz.de



Drucken Drucken    Kontakt Kontakt    Impressum Impressum