Wie das geht? – Vorsorge und die Wahl der richtigen Krankenkasse machen es möglich.
Zusammen mit einer professionellen Zahnreinigung und dem Zuschuss der Krankenkasse, erhalten bereits heute viele unserer Kunden bis zu 100% der Kosten für ihre bestehende Zahnzusatzversicherung erstattet:
Beispielrechnung:
| jährliche Kosten für professionelle Zahnreinigung | 90,- € |
| jährlicher Zuschuss der Krankenkasse | 150,- € |
| Gesamterstattung pro Jahr | 240,- € |
Ab 2009 wurde mit dem Gesundheitsfonds ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. Nun gilt es die individuell beste Lösung zu finden – mehr Leistung zum gleichen Beitrag!
Die BKK Pfalz bezuschusst Ihre Zahnzusatzversicherung mitund das Jahr für Jahr!
Die Informationen zum Leistungsumfang und dem Bonusprogramm der BKK-Pfalz können Sie im PDF-Format downloaden oder unter www.bkk-pfalz.de einsehen.
So können Sie wechseln:
Für Selbstständige zusätzlich die Gewerbeanmeldung, sowie den letzten Einkommensteuerbescheid zur Beitragsfestsetzung mitschicken
Kündigungsfristen:
Wenn Sie mind. 18 Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, können Sie jederzeit wechseln!
Die Kündigungsfrist beträgt immer zwei volle Kalendermonate. Wenn Sie zum Beispiel am 18. April kündigen, müssen Sie noch den kompletten Mai und Juni abwarten. Ein Wechsel zur BKK Pfalz kann dann zum 01. Juli erfolgen.
Es handelt sich hierbei um eine reine Serviceleistung für unsere Kunden!
Unser Ziel ist es, dass Sie Ihren gewünschten Zahnzusatzschutz, zu den absolut günstigsten Konditionen erhalten!
Bei Fragen zur Krankenkasse, dem Wechsel oder dem Bonussystem wenden Sie sich bitte direkt an die Krankenkasse: www.bkk-pfalz.de