Beschreibung:
Aktueller Testsieger der Stiftung Finanztest mit Traumnote 1,0! Keine Wartezeiten oder Gesundheitsfragen!
Besonderheiten:
Die Beitragsberechnung des Tarifs erfolgt ohne Altersrückstellung. Die Beiträge Staffeln sich je nach Eintrittsalter für bestimmte Altersgruppen (siehe Beitragstabelle unten).
Achtung, der Tarif kann generell auch bei laufenden Zahnbehandlungen oder mit fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Jedoch werden bei Vertragsbeginn bestehende Lücken, sowie alle bereits laufenden, angeratenen oder medizinisch notwendigen Behandlungen bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Maßnahmen sind leider auch bei keiner Gesellschaft noch versicherbar.
Ihre Erstattung in Zahlen:
| Maßnahme / Behandlung | Leistung aus Tarif | verbleibender Eigenanteil |
| Kassenkrone, Kosten 250,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 108,- € | 25,- € |
| Keramik-Krone, Kosten 500,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 333,- € | 50,- € |
| Inlay, Kosten 320,- €, Kassenzuschuss 30,- € | 290,- € | 0,- € |
| Implantat, Kosten 2.100,- €, Kassenzuschuss 278,- € | 1612,- € | 210,- € |
Fazit:
Mit diesem Tarif erhalten Sie tatsächlich den gewünschten Privatpatientenstatus bei Ihrem Zahnarzt. Zudem gibt es keinerlei Wartezeiten zu beachten!
Sofern Sie fehlende Zähne lieber mitversichert wissen möchten, empfehlen wir Ihnen die Tarife der Arag bzw. der Janitos.
Zahnbehandlung
| Zahnreinigung | 100% der Kosten |
| Kunststofffüllungen | 100% der Kosten |
| Wurzelbehandlungen | 100% der Kosten . Die GKV bezahlt max. 2 Wurzelbehandlungen pro Zahn. Sollten weitere Behandlungen medizinisch notwendig sein, werden diese Kosten erstattet. |
| Paradontosebehandlung | 100% der Kosten. Erst ab einer Taschentiefe von mind. 3,5mm zahlt die GKV diese Behandlung. In diesem Stadium ist es bereits fast zu spät, den Zahn auf Dauer zu erhalten. Erstattet werden medizinisch notwendige Parodontosebehandlungen auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm. |
Zahnersatz
| Regelversorgung nach GKV | 100% vom Rechnungsbetrag |
| Höherwertige Versorgung | 90% vom Rechnungsbetrag |
| Inlays | 100% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Inlay-Anzahl |
| Verblendungen von Kronen bzw. Brücken | Diese werden bis einschließlich dem 8er Zahn erstattet |
| Implantate | 90% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Implantat-Anzahl |
| Knochenaufbau | 100% vom Rechnungsbetrag. Diese Kosten werden sowohl für Knochenaufbau mit natürlichem, als auch mit künstlichem Knochenmaterial erstattet |
| Funktionsanalyse | 100% vom Rechnungsbetrag. Diese Kosten werden übernommen wenn Sie in Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme notwendig werden. |
Kieferorthopädie
| Kieferorthopädie | keine Leistung! |
Vertragsgestaltung
| Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren | Generell gilt, die max. tarifliche Erstattung ist für jeden Tarif (ZAB, ZAE, ZBB, ZBE) jeweils begrenzt auf: insgesamt 250 Euro bis zum Ende des 1. Versicherungsjahres. insgesamt 500 Euro bis zum Ende des 2. Versicherungsjahres. insgesamt 750 Euro bis zum Ende des 3. Versicherungsjahres. insgesamt 1.000 Euro bis zum Ende des 4. Versicherungsjahres. unbegrenzte Erstattung ab dem 5. Jahr genau nach Beginn |
| Heil- und Kostenplan | Generell empfehlen wir vor jeder größeren Maßnahme den Heil- und Kostenplan dem Versicherer zur Prüfung vorzulegen. Bei diesem Tarif ist dies sogar Pflicht. |
| Wartezeit Zahnbehandlung | keine Wartezeiten |
| Wartezeit Zahnersatz | keine Wartezeiten |
| Mindestvertragslaufzeit | keine Mindestvertragslaufzeit! Der Vertrag kann jederzeit mit Monatsfrist beendet werden. |
| Verzicht auf Kündigungsrecht | Der Versicherer verzichtet bedingungsgemäß auf das ihm zustehende ordentliche Kündigungsrecht. D. h. der Versicherer kann Ihnen den Vertrag nicht kündigen. Sie hingegen können den Vertrag jederzeit beenden. |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung | Bei Zahn-Ersatz-Maßnahmen in den Tarifen ZAB und ZAE werden 35 % von der Leistung sozusagen als Vorleistung der Kasse abgezogen. Für Zahn-Erhalt-Maßnahmen ist in den Bedingungen der Tarife ZBB und ZBE die Leistungserbringung durch niedergelassene approbierte Zahnärzte festgeschrieben. |