Fragen & Antworten

  1. Wie erhalte ich meinen Wunschtarif?
  2. Wann kann ich meinen Wunschtarif beginnen?
  3. Können fehlende Zähne mitversichert werden?
  4. Was versteht man unter der GOZ?
  5. Wieso sollte ich bei einer laufenden, angeratenen oder beabsichtigten zahnärztlichen bzw. kieferorthopädischen Behandlung evtl. mit dem Abschluss der Versicherung warten?
  6. Sie haben noch Fragen?
  7. Was versteht man unter funktionsdiagnostischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen?
  8. Welche Tarife sind für Kinder, gerade in Hinblick auf Erstattung von kieferorthopädischen Maßnahmen, empfehlenswert?
  9. Wie hoch fallen die Festzuschüsse der GKV aus?
  10. Sie möchten mehrere Personen versichern?

1) Wie erhalte ich meinen Wunschtarif?

Wenn Sie Ihren Wunschtarif gewählt haben, fordern Sie einfach online Ihre Antragsunterlagen an und erhalten umgehend alle notwendigen Unterlagen auf dem Postweg. Sie ergänzen nur noch wenige Angaben und senden die Unterlagen an uns zurück. Selbstverständlich in einem bereits frankierten Rückumschlag, damit Ihnen keinerlei Kosten entstehen. Alles Weitere übernehmen natürlich wir für Sie. Wir prüfen den Antrag erneut und richten anschließend den Versicherungsschutz bei dem jeweiligen Versicherer für Sie ein. In der Regel erhalten Sie binnen 2 Wochen Ihre Vertragsunterlagen.


2) Wann kann ich meinen Wunschtarif beginnen?

Generell können Krankenversicherungen immer nur zum 01. eines jeden Monats beginnen. Demnach ist der nächstmögliche Versicherungsbeginn auch immer der kommende 01. des kommenden Monats.

Wenn Sie uns die Versicherungsunterlagen allerdings bis zum 10. des laufenden Monats vollständig zurückschicken, ermöglichen wir Ihnen einen Versicherungsbeginn bereits zum Beginn des laufenden Monats. Dadurch verkürzt sich Ihre Wartezeit um einen ganzen Monat!

Selbstverständlich können Sie den Versicherungsbeginn aber auch auf einen beliebigen späteren Beginn in der Zukunft legen.


3) Können fehlende Zähne mitversichert werden?

Viele Tarife bieten Ihnen selbst für fehlende Zähne Versicherungsschutz. Voraussetzung dafür ist immer, dass an den bestehenden Lücken aktuell noch keine Behandlung durchgeführt, angeraten, beabsichtigt oder medizinisch notwendig ist. Je nach Anbieter werden Zuschläge in verschiedener Höhe fällig. Diese sind natürlich in unserem Onlinerechner integriert und in den Beiträgen bereits berücksichtigt.

Sind Behandlungen zu Ihren fehlenden Zähnen angeraten, beabsichtigt oder medizinisch notwendig? Lesen Sie weiter bei Frage 5...


4) Was versteht man unter der GOZ?

Jeder Zahnarzt mit Kassenzulassung rechnet die Behandlungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Die Rechnung wird i. d. R. auf der Basis der persönlichen ärztlichen Leistungen, mit dem 2,3fachen Satz erstellt. Mit entsprechender Begründung (schwierigere Behandlungen) darf der Zahnarzt auch mit dem 3,5fachen Satz abrechnen. Die von uns ausgewählten Tarife erstatten natürlich ohne Einschränkungen auch nach dem 3,5fachen Satz.


5) Wieso sollte ich bei einer laufenden, angeratenen oder beabsichtigten zahnärztlichen bzw. kieferorthopädischen Behandlung evtl. mit dem Abschluss der Versicherung warten?

Generell können Sie Zahnzusatzversicherungen natürlich auch bei einer laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlung abschließen. Diese Behandlungen samt evtl. später notwendigen Folgebehandlungen werden allerdings bei jedem Versicherer komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Zusätzlich müssen Sie einen aktuellen Zahnbefund bei Ihrer Zahnarztpraxis einholen (wird mit Antrag verschickt).

Unsere Empfehlung: Bringen Sie alle laufenden, angeratenen oder beabsichtigten Behandlungen zeitnah zu Ende und schließen erst anschließend Ihren gewünschten Zahnzusatztarif ab. Dieser enthält dann keinerlei Einschränkungen und Ausschlussklauseln. Lieber warten Sie noch ein oder zwei Monate ab und beginnen den Vertrag sozusagen mit einer "weißen Weste". So sichern Sie sich maximale Erstattungsgarantie!

Wenn Sie die notwendige Behandlung erst in ferner Zukunft (oder evtl. gar nicht) durchführen lassen, können Sie natürlich Ihren Wunschtarif bereits heute wählen. Alle nicht von der aktuellen Behandlung betroffenen Zähne, können dadurch in vollem Umfang versichert werden.


6) Sie haben noch Fragen?

Unter info@zahnmakler.de können Sie alle Fragen direkt an uns richten. Wir verzichten bewusst auf eine Hotline, dadurch erhalten Sie unsere verbindlichen Antworten und Leistungsaussagen schwarz auf weiß! Sollten wir eine Frage einmal nicht per Email beantworten können, vereinbaren wir einfach einen Rückruf und wir lösen das Problem im gemeinsamen Gespräch.


7) Was versteht man unter funktionsdiagnostischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen?

Im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen werden u. U. funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Maßnahmen fällig, um das Zusammenspiel der alten und neuen Zähne zu prüfen. Diese Leistungen werden nicht von der GKV erstattet und müssen selbst getragen werden. Einige der Toptarife erstatten Ihnen auch diese Kosten.


8) Welche Tarife sind für Kinder, gerade in Hinblick auf Erstattung von kieferorthopädischen Maßnahmen, empfehlenswert?

In diesem Bereich hebt sich ganz deutlich die CSS vom Wettbewerb ab. Die CSS ist derzeit der einzige Versicherer, der auch dann Leistung erbringt, sollte ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV bestehen. Je nach Befund, wird die vorhandene Zahnfehlstellung eingestuft (KIG 1-5). Die GKV erstattet allerdings erst ab den Stufen KIG 3-5 die notwendigen Behandlungskosten. Die CSS erstattet bereits bei KIG 1-2 80% der Kosten und selbst bei KIG3-5 (Kostenübernahme durch GKV) werden zusätzliche Kosten bis zu 600 je Kiefer erstattet. Wichtig ist hierbei der rechtzeitige Abschluss der Versicherung, bevor eine Kieferfehlstellung ärztlich festgestellt wird.


9) Wie hoch fallen die Festzuschüsse der GKV aus?

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten seit 2005 nach dem befundbezogenen Festzuschusssystem. Je nach vorliegendem Befund wird der Betrag für eine medizinisch notwendige Behandlung (Regelleistung) ermittelt. Dieser gering angesetzte Betrag wird Ihnen dann zu 50% als Festzuschuss erstattet. Unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten, erhalten Sie immer nur diesen Festzuschuss. Alle darüber hinaus entstehenden Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.
Eine übersicht der Festzuschüsse erhalten Sie hier...


10) Sie möchten mehrere Personen versichern?

In der Krankenversicherung gibt es leider keine Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen für Familienversicherungen. Deshalb einfach den Beitrag für jede Person individuell über unseren Rechner ermitteln und einen seperaten Antrag anfordern.
Ihr Vorteil: Es erhält jede Person einen eigenen Vertrag und spätere Leistungsfälle können einfacher zugeordnet werden. Dadurch wird eine wesentlich schnellere Erstattung ermöglicht.



Drucken Drucken    Kontakt Kontakt    Impressum Impressum