Beschreibung:
Sehr gute Leistungen in allen Bereichen!
Besonderheiten:
Der Tarif kann auch mit bis zu 3 fehlenden Zähnen abgeschlossen werden, ohne dass Sie einen Zuschlag auf den Tarifbeitrag erhalten. Selbstverständlich wie immer nur unter der Voraussetzung, dass aktuell keine Behandlung durchgeführt, beabsichtigt, angeraten oder medizinisch notwendig ist. Ab 2 fehlenden Zähnen wird allerdings eine verschärfte Zahnstaffel in den Vertrag aufgenommen. In den ersten 3 Jahren ist diese wie folgt gestaffelt. Max. erstattungsfähige Rechnungsbeträge 1. Jahr 250 €, 2. Jahr 500 €, 3. Jahr 750 €. Bei 3 fehlenden Zähnen werden diese Werte nochmals halbiert! Wichtig die Erstattungsgrenzen stellen den maximal erstattungsfähigen Rechnungsbetrag dar, von dem Ihnen dann 85% erstattet werden.
Wer in diesen Fällen lieber einen Tarif mit kürzerer Leistungsbegrenzung wünscht, wählt besser die Angebote der Arag oder der Janitos Krankenversicherung.
Die Beiträge enthalten keine Altersrückstellungen und werden nach verschiedenen Altersgruppen berechnet (siehe Beitragstabelle unten).
Ihre Erstattung in Zahlen:
| Maßnahme / Behandlung | Leistung aus Tarif | verbleibender Eigenanteil |
| Kassenkrone, Kosten 250,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 96,- € | 37,- € |
| Keramik-Krone, Kosten 500,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 308,- € | 75,- € |
| Inlay, Kosten 320,- €, Kassenzuschuss 30,- € | 242,- € | 48,- € |
| Implantat, Kosten 2.100,- €, Kassenzuschuss 278,- € | 1507,- € | 315,- € |
Fazit:
Sehr ausgewogene Absicherung der Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten. Geeignet für Alle, die einen umfassenden Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag wünschen.
Zahnbehandlung
| Zahnreinigung | 85% der Kosten max. 85 € im Jahr |
| Kunststofffüllungen | 85% der zusätzlichen Kosten für Kunststofffüllungen |
| Wurzelbehandlungen | 85% der Kosten für Wurzelbehandlungen. Die Erstattung erfolgt nur dann wenn die GKV Ihnen keinen Zuschuss gewährt. |
| Paradontosebehandlung | 85% der Kosten für Parodontosebehandlungen. Erst ab einer Taschentiefe von mind. 3,5mm zahlt die GKV diese Behandlungen. In diesem Stadium ist es bereits fast zu spät den Zahn auf Dauer zu erhalten. Erstattet werden medizinisch notwendige Behandlungen auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm. Die Leistung erfolgt immer nur dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt. |
Zahnersatz
| Regelversorgung nach GKV | 85% vom Rechnungsbetrag |
| Höherwertige Versorgung | 85% vom Rechnungsbetrag |
| Inlays | 85% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Inlay-Anzahl |
| Verblendungen von Kronen bzw. Brücken | Diese werden bis einschließlich dem 6er Zahn erstattet |
| Implantate | 85% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Implantat-Anzahl |
| Knochenaufbau | keine Erstattung |
| Funktionsanalyse | keine Erstattung |
Kieferorthopädie
| Kieferorthopädie | keine Erstattung. Es werden jedoch 85% der Kosten für eine "Knirscherschiene", Akkupunktur zur Schmerztherapie und der Anästhesie erstattet. Voraussetzung ist auch hier, dass die GKV keinen Zuschuss zu den genannten Leistungen erbringt. |
Vertragsgestaltung
| Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren | Der Tarif ZG sieht in den ersten 5 Versicherungsjahren Begrenzungen vor: im ersten Kalenderjahr maximal 1.000,00 EUR in den ersten beiden Kj. zusammen maximal 2.000,00 EUR in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal 3.000 EUR in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal 4.000 EUR in den ersten fünf Kalenderjahren zusammen maximal 5.000 EUR Bei 2 nicht ersetzten Zähnen wird eine verschärfte Zahnstaffel verlangt. Die Höchstgrenzen liegen dann bei 250 € im 1. Jahr, 500 € im 2. Jahr und auf 750 € im 3. Jahr begrenzt. Bei 3 nicht ersetzten Zähnen wird die Leistung auf 125 € im 1. Jahr, 250 € im 2. Jahr und auf 375 € im 3. Jahr begrenzt. Die Begrenzungen entfallen bei einem Unfall komplett! |
| Heil- und Kostenplan | Generell empfehlen wir vor jeder größeren Maßnahme den Heil- und Kostenplan dem Versicherer zur Prüfung vorzulegen. Bei diesem Tarif ist dies sogar Pflicht ab einem vor. Aufwand von 1000 €. Falls Der H. u. K. nicht eingereicht wird kürzt der Versicherer seine Leistung um 50% |
| Wartezeit Zahnbehandlung | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Wartezeit Zahnersatz | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Versicherungsjahre |
| Verzicht auf Kündigungsrecht | Der Versicherer verzichetet bedingungsgemäß auf das ihm zustehende ordentliche Kündigungsrecht |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung | Auch bei Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung leistet der Versicherer. Allerdings werden bei Zahnersatz 40% und bei Inlays 20% vom Rechnungsbetrag als fiktive Vorleistung der GKV in Abzug gebracht. |