Erstattung Ihrer Zahnarztrechnungen

Vor Behandlungsbeginn empfehlen wir Ihnen immer den Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnarztpraxis an Ihren Versicherer zu schicken. (Bei den meisten Tarifen ist dies sowieso Pflicht) Bitte beachten Sie, dass Sie diesen immer erst dann weiterleiten, nachdem Ihre Krankenkasse diesen genehmigt und abgestempelt hat. Sie erhalten von den Versicherern anschließend eine genaue Abrechung in welcher höhe Kosten übernommen werden. Somit steht Ihre tatsächliche Eigenbeteiligung bereits vorab fest und Sie erhalten dadurch volle Kostenkontrolle!


Um nach Abschluss der Behandlung schnellstmöglich und reibungslos die Erstattungen auf Ihr Beitragskonto zu erhalten, schicken Sie einfach die Originalrechnung unter Angabe Ihres Namens und der Versicherungsscheinnummer an Ihren Versicherer.


Die verschiedenen Anschriften haben wir hier für Sie bereitgestellt:

ROLAND Assistance GmbH
Im Auftrag von CSS Versicherung AG
Postfach 21 02 49
50528 Köln

ARAG Krankenversicherung AG
Hollerithstraße 11
81829 München

Barmenia Krankenversicherung
Kronprinzenallee 12-18
42119 Wuppertal

Central Krankenversicherung
Hansaring 40-50
50670 Köln

Nürnberger Versicherungsgruppe
Ostendstr. 100
90334 Nürnberg
 
uniVersa Krankenversicherung a. G.
Abteilung KV Leistung
90333 Nürnberg


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