Beschreibung:
Höchstes Niveau - ohne Gesundheitsfragen!
Besonderheiten:
Die Beitragsberechnung des Tarifs erfolgt ohne Altersrückstellung. Die Beiträge Staffeln sich je nach Eintrittsalter für bestimmte Altersgruppen (siehe Beitragstabelle unten).
Achtung, der Tarif kann generell auch bei laufenden Zahnbehandlungen oder mit fehlenden Zähnen abgeschlossen werden. Jedoch werden bei Vertragsbeginn bestehende Lücken, sowie alle bereits laufenden, angeratenen oder medizinisch notwendigen Behandlungen bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Maßnahmen sind leider auch bei keiner Gesellschaft noch versicherbar.
Ihre Erstattung in Zahlen:
| Maßnahme / Behandlung | Leistung aus Tarif | verbleibender Eigenanteil |
| Kassenkrone, Kosten 250,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 133,- € | 0,- € |
| Keramik-Krone, Kosten 500,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 283,- € | 100,- € |
| Inlay, Kosten 320,- €, Kassenzuschuss 30,- € | 226,- € | 64,- € |
| Implantat, Kosten 2.100,- €, Kassenzuschuss 278,- € | 1402,- € | 420,- € |
Fazit:
Sehr hochwertiger Versicherungstarif ohne Gesundheitsfragen. Geeignet für Alle die einen ausgewogenen Versicherungsschutz wünschen und/oder bei anderen Gesellschaften aufgrund des aktuellen Gesundheitszustands keinen Vertrag abschließen können.
Zahnbehandlung
| Zahnreinigung | sämtliche medizinisch notwendigen Zahnprophylaxemaßnahmen werden zu 100% (max. 75 € pro Jahr) erstattet. Zusätzlich erhält jeder Kunde bei Vertragsabschluss einen Vorsorgegutschein für eine professionelle Zahnreinigung über weitere 75 € im ersten Versicherungsjahr. ohne Anrechnung auf die Summenbegrenzung, wenn mit der Rechnung der Zahnreinigung ein aktueller Zahnstatus eingereicht wird. Dieses Formular befindet sich auf der Rückseite des Gutscheins und wird von Ihrer Praxis nach der Behandlung ausgefüllt. |
| Kunststofffüllungen | 80%-90% der zusätzliche Kosten für Kunststofffüllungen |
| Wurzelbehandlungen | 80%-90% der Kosten. Die GKV bezahlt max. 2 Wurzelbehandlungen pro Zahn. Sollten weitere Behandlungen medizinisch notwendig sein, werden diese Kosten erstattet. |
| Paradontosebehandlung | 80%-90% der Kosten. Erst ab einer Taschentiefe von mind. 3,5mm zahlt die GKV diese Behandlung. In diesem Stadium ist es bereits fast zu spät, den Zahn auf Dauer zu erhalten. Erstattet werden medizinisch notwendige Parodontosebehandlungen auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm. |
Zahnersatz
| Regelversorgung nach GKV | 100% vom Rechnungsbetrag |
| Höherwertige Versorgung | 80%-90% des Rechnungsbetrags 85% bei dem Nachweis von 5 Jahren Bonusheft 90% bei dem Nachweis von 10 Jahren Bonusheft |
| Inlays | 80%-90% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Inlay-Anzahl |
| Verblendungen von Kronen bzw. Brücken | Diese werden bis einschließlich dem 7er Zahn erstattet |
| Implantate | 80%-90% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Implantat-Anzahl |
| Knochenaufbau | Diese Kosten werden sowohl für Knochenaufbau mit natürlichem, als auch mit künstlichem Knochenmaterial zu 80%-90% erstattet |
| Funktionsanalyse | Diese Kosten werden sowohl für Knochenaufbau mit natürlichem, als auch mit künstlichem Knochenmaterial zu 80%-90% erstattet |
Kieferorthopädie
| Kieferorthopädie | 80% vom Rechnungsbetrag - max. 600 € je Kiefer für Kinder bis zum 18 Lebensjahr, unabhängig von der KIG-Einstufung. Auch wenn ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, werden trotzdem max. 600 € je Kiefer im Rahmen der Mehrkostenvereinbarung erstattet! Zusätzlich sind sog. Knirscherschienen (Aufbiss-Schienen) zu 80%-90% inkl. GKV-Zuschuss erstattungsfähig. |
Vertragsgestaltung
| Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren | 750 € für alle Maßnahmen des 1. Kalenderjahrs 1.500 € für alle Maßnahmen des 1.-2. KJ 2.250 € für alle Maßnahmen des 1.-3. KJ 3.000 € für alle Maßnahmen des 1.-4. KJ ab dem 5. KJ liegen keine weitere Einschränkungen vor. |
| Heil- und Kostenplan | Generell empfehlen wir vor jeder Maßnahme den Heil- und Kostenplan dem Versicherer zur Prüfung vorzulegen. Bei diesem Tarif ist dies nur dann Pflicht, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet. |
| Wartezeit Zahnbehandlung | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Wartezeit Zahnersatz | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Jahre ab Versicherungsbeginn |
| Verzicht auf Kündigungsrecht | Der Versicherer verzichtet bedingungsgemäß auf das ihm zustehende ordentliche Kündigungsrecht |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung | Der Tarif leistet nur bei Behandlungen durch Ärzte mit Kassenzulassung. Sollte die GKV für eine Zahnersatzmaßnahme keinen Zuschuss gewähren, werden bei Zahnersatz 40% und bei Zahnbehandlungen, Inlays, Onlays und Funktionsanalytik 20% der eigentlichen Erstattung in Abzug gebracht. |