Beschreibung:
Unsere Empfehlung! Top-Leistung zum Top Preis!
Besonderheiten:
Der Tarif kann auch mit bis zu 3 fehlenden Zähnen abgeschlossen werden, ohne dass Sie einen Zuschlag auf den Tarifbeitrag erhalten! Selbstverständlich wie immer nur unter der Voraussetzung, dass aktuell keine Behandlung durchgeführt, beabsichtigt, angeraten oder medizinisch notwendig ist. Ab 2 fehlenden Zähnen wird allerdings eine verschärfte Zahnstaffel in den Vertrag aufgenommen. Bei 3 fehlenden Zähnen werden diese Werte nochmals reduziert (siehe unten).
Ihre Erstattung in Zahlen:
| Maßnahme / Behandlung | Leistung aus Tarif | verbleibender Eigenanteil |
| Kassenkrone, Kosten 250,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 108,- € | 25,- € |
| Keramik-Krone, Kosten 500,- €, Kassenzuschuss 117,- € | 333,- € | 50,- € |
| Inlay, Kosten 320,- €, Kassenzuschuss 30,- € | 258,- € | 32,- € |
| Implantat, Kosten 2.100,- €, Kassenzuschuss 278,- € | 1612,- € | 210,- € |
Fazit:
Derzeit eines besten Versicherungsangebote am Markt. Durch die günstigen Beiträge kann der Tarif punkten. Die absoluten Toptarife der ERGOdirekt und der CSS liegen nur hauchdünn in Führung.
Zahnbehandlung
| Zahnreinigung | 90% der Kosten max. 100 € im Jahr Zusätzlich werden jährlich max. 250 € für Akupunktur zur Schmerzbehandlung, sowie die Durchführung einer Vollnarkose erstattet |
| Kunststofffüllungen | 90% der zusätzlichen Kosten für Kunststofffüllungen |
| Wurzelbehandlungen | 100% der Kosten für Wurzelbehandlungen. Die Erstattung erfolgt nur dann wenn die GKV Ihnen keinen Zuschuss gewährt. |
| Paradontosebehandlung | 100% der Kosten für Parodontosebehandlungen. Erst ab einer Taschentiefe von mind. 3,5mm zahlt die GKV diese Behandlungen. In diesem Stadium ist es bereits fast zu spät den Zahn auf Dauer zu erhalten. Erstattet werden medizinisch notwendige Behandlungen auch bei Taschentiefen unter 3,5 mm. Die Leistung erfolgt immer nur dann, wenn die GKV keinen Zuschuss gewährt. |
Zahnersatz
| Regelversorgung nach GKV | 100% vom Rechnungsbetrag |
| Höherwertige Versorgung | 80 - 90% vom Rechnungsbetrag Vom Bonusheft ist abhängig, ob die Leistung 90, 85 oder 80 % inklusive GKV-Vorleistung beträgt. Bei einer mindestens 10jährigen lückenlosen Vorsorge beträgt die Erstattung 90 %, bei mindestens 5jähriger lückenloser Vorsorge beträgt die Erstattung 85 % und bei weniger als 5jähriger lückenloser Vorsorge beträgt die Erstattung 80 % inklusive Vorleistung der GKV. |
| Inlays | 80% - 90% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Inlay-Anzahl |
| Verblendungen von Kronen bzw. Brücken | Diese werden bis einschließlich dem 8er Zahn erstattet |
| Implantate | 80% - 90% vom Rechnungsbetrag, es besteht keine Begrenzung der Implantat-Anzahl |
| Knochenaufbau | 90% der Kosten. Versichert sind implantologische Leistungen einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden chirurgischen Leistungen und der Suprakonstruktion |
| Funktionsanalyse | 90 % der Kosten, wenn diese im Zusammenhang mit einer Zahnersatz-Maßnahme stehen. |
Kieferorthopädie
| Kieferorthopädie | 80 %, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. Maximal erstattungsfähig ist ein Betrag von 5.000 Euro. Der Tarif leistet nur dann, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt. |
Vertragsgestaltung
| Summenbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren | Sofern vor Abschluss maximal ein Zahn fehlt (der nicht ersetzt ist), wird direkt nach Ablauf der Wartezeit in wie folgt geleistet: In den ersten 12 Monaten max. 1.000 € In den ersten 24 Monaten max. 2.000 € In den ersten 36 Monaten max. 3.000 € In den ersten 48 Monaten max. 4.000 € Ab dem 49. Monat gibt es keine Begrenzung der tariflichen Leistung mehr. Fehlen 2 Zähne (die noch nicht ersetzt sind) reduzieren sich die Höchstgrenzen auf: In den ersten 12 Monaten max. 300 € In den ersten 24 Monaten max. 600 € In den ersten 36 Monaten max. 900 € In den ersten 48 Monaten max. 1.200 € Fehlen 3 Zähne (die noch nicht ersetzt sind) reduzieren sich die Höchstgrenzen auf: In den ersten 12 Monaten max. 150 € In den ersten 24 Monaten max. 300 € In den ersten 36 Monaten max. 450 € In den ersten 48 Monaten max. 600 € Für die ersten 48 Monate sieht der Tarif zudem eine Leistungsstaffel für den Bereich Kieferorthopädie vor: In den ersten 12 Monaten max. 500 € In den ersten 24 Monaten max. 1.000 € In den ersten 36 Monaten max. 1.500 € In den ersten 48 Monaten max. 2.000 € Ab dem 49. Monat ist die Leistung auf insgesamt 5.000 Euro Erstattung begrenzt.. Die Begrenzungen entfallen bei einem Unfall komplett! |
| Heil- und Kostenplan | Generell empfehlen wir vor jeder größeren Maßnahme den Heil- und Kostenplan dem Versicherer zur Prüfung vorzulegen. Bei diesem Tarif ist dies sogar Pflicht ab einem voraussichtlichen Aufwand von 1000 €. Falls Der H. u. K. nicht eingereicht wird, kürzt der Versicherer seine Leistung um 50% |
| Wartezeit Zahnbehandlung | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Wartezeit Zahnersatz | 8 Monate nach Vertragsbeginn |
| Mindestvertragslaufzeit | 2 Versicherungsjahre ab Beginn des Vertrags |
| Verzicht auf Kündigungsrecht | Der Versicherer verzichtet bedingungsgemäß auf das ihm zustehende ordentliche Kündigungsrecht. D. h. der Versicherer kann dem Kunden nicht z. B. aufgrund hoher Rechnungen o. ä. kündigen. Dem Kunden steht selbstverständlich das reguläre Kündigungsrecht zu. |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung | Auch bei Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (Privatzahnarzt) leistet der Versicherer. Allerdings werden dann nur 50% der tariflichen Leistungen erbracht. |